Übersicht
Für die Ortsplanung gibt es in der Schweiz klare gesetzliche Grundlagen. Diese sind relativ stark von der übergeordneten politischen Ebene (Bund, Kantone, Gemeinden) geprägt. Das heisst, dass die jeweils tiefere Staatsebene die Vorgaben der übergeordneten Staatsebene weiter konkretisieren muss – die tiefer Staatsebene hat aber auch immer die Möglichkeit, sich in der Planung der oberen Ebene einzubringen. Auf dieser Seite geben wir Ihnen eine Übersicht über die Raumplanung in der Schweiz und die Instrumente sowie Phasen der Ortsplanungsrevision Wetzikon.
Wie die Raumplanung in der Schweiz geregelt ist
Raumplanungsgesetz und Sachpläne des Bundes (Ebene Bund)
Der Bund gibt Ziele, Grundsätze, Instrumente und Zuständigkeiten in der Raumplanung vor, um einen haushälterischen Umgang mit dem Boden zu gewährleisten. Kantone und Gemeinden setzen die Vorgaben des Bundes mit ihrer Raumplanung um.
Kantonaler Richtplan (Ebene Kanton)
Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons. Damit lenkt er die räumliche Entwicklung langfristig und stimmt raumwirksame Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg miteinander ab. Der kantonale Richtplan enthält übergeordnete planerische Vorgaben für die Entwicklung von Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen, für den Schutz und die Nutzung der Landschaft, für die Ver- und Entsorgung sowie die Bereitstellung von öffentlichen Bauten und Anlagen.
Regionaler Richtplan (Ebene Region)
Der regionale Richtplan konkretisiert den kantonalen Richtplan. Er ist für die Gemeinden aus der Region behördenverbindlich. Der regionale Richtplan gewährleistet Abstimmungen zu Siedlung und Verkehr über Gemeindegrenzen hinaus. Auch enthält er Ziele sowie konkrete Vorgaben für die Raumplanung der Gemeinden, so definiert er Arbeitsplatzgebiete oder Gebiete mit hoher und tiefer Dichte. Wetzikon gehört zur Regionalplanung Zürcher Oberland, kurz RZO. Der aktuelle «Regionale Richtplan Oberland» ist aus dem Jahr 2021.
Kommunaler Richtplan (Ebene Gemeinde)
Der kommunale Richtplan konkretisiert und ergänzt behördenverbindlich die Ziele und Vorgaben der übergeordneten Richtpläne. Er zeigt die langfristig angestrebte räumliche Entwicklung der Gemeinde auf. Der kommunale Richtplan zeigt z. B. auf, wie eine qualitätsvolle Innenentwicklung in der Gemeinde konkret erfüllt werden kann. Der kommunale Richtplan ist wie die übergeordneten Richtpläne behördenverbindlich. In der Ortsplanungsrevision Wetzikon werden die kommunalen Richtpläne Siedlung und Landschaft sowie Verkehr überarbeitet.
Kommunale Nutzungsplanung: Bau- und Zonenordnung, kurz BZO (Ebene Gemeinde)
Wichtigstes Planungsinstrument zur Umsetzung der Ziele aus dem Räumlichen Entwicklungskonzept und dem kommunalen Richtplan ist die kommunale Nutzungsplanung, bestehend aus dem Baureglement und dem Zonenplan. Die kommunale Nutzungsplanung ist eigentümerverbindlich. Sie zieht die Grenze zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen und macht Vorschriften, wo, was und wie gebaut werden darf.
Unser Spielraum
In der Ortsplanungsrevision Wetzikon werden in der ersten Phase die Grundlagen für die Überarbeitung des kommunalen Richtplans erstellt. Die Anpassungen müssen sich innerhalb der Ziele und Vorgaben der übergeordneten Richtpläne (Region, Kanton) bewegen. In der zweiten Phase werden dann mit diesen Grundlagen die kommunale Richt- und Nutzungsplanung überarbeitet. Abgeschlossen wird die Ortsplanungsrevision Wetzikon mit der revidierten BZO.