Im Rahmen der Ortsplanungsrevision Wetzikon werden die folgenden Planungsinstrumente er- oder überarbeitet:
Räumliches EntwicklungskonzeptDas räumliche Entwicklungskonzept, kurz REK, legt die Zielsetzung für die künftige räumliche Entwicklung von Wetzikon fest. Das REK bildet eine wichtige Grundlage für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung und wird vom Stadtrat verabschiedet. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision Wetzikon wird das aktuelle
REK aus dem Jahre 2010 überarbeitet.
Das REK fasst im Sinne eines Zielbilds die Entwicklungsvorstellungen der Stadt Wetzikon zusammen. Es wird auf die übergeordneten Planungen, die Vision 2040 und die Legislaturziele des Stadtrats sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Stadtidentität, das Wachstum, die Stadtentwicklung im Verbund mit sozialräumlichen Themen (beispielsweise bauliche und funktionale Dichte, Entwicklungsschwerpunkte), der Verkehr, die Zukunft der Gewerbegebiete, die Gestaltung und Qualität von öffentlichen Räumen, die Siedlungsökologie und die Freiräume sowie klimarelevante Themen.
Das REK wird ein neues Zielbild (Plan und Text) enthalten und mit Handlungsanweisungen ergänzt. Die Handlungsanweisungen sollen eine möglichst eindeutige Adressierung für die spätere Umsetzung in der Richt- und Nutzungsplanung enthalten.
MobilitätsstrategieDie Mobilitätsstrategie legt die Zielsetzung für die künftige Mobilität von Wetzikon fest. Sie bildet also eine wichtige Grundlage insbesondere für das Gesamtverkehrskonzept (siehe unten), aber auch für das Räumliche Entwicklungskonzept (siehe oben) sowie für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung (siehe unten). Die Mobilitätsstrategie wird vom Stadtrat verabschiedet.
Um eine Verkehrsentlastung erreichen zu können, sind neben Verkehrsverlagerungen auch Änderungen im Mobilitätsverhalten erforderlich. Mit der Mobilitätsstrategie, die im Jahr 2024 erarbeitet wird, werden in einer kurzen, aber prägnanten Form die Leitidee und Stossrichtungen zur künftigen Mobilität definiert.
Grundlage der Mobilitätsstrategie ist eine grobe Analyse der übergeordneten Vorgaben, der heutigen Situation und der Trends. Basierend darauf werden Stossrichtungen für alle Verkehrsmittel und -träger erarbeitet. Sie richtet sich primär an die Politik, aber auch an die Bevölkerung. Konkrete räumliche Massnahmen sind noch kein Bestandteil der Mobilitätsstrategie.
Die Mobilitätsstrategie ist ein kurzer und prägnanter Bericht und soll als Richtschnur für die städtische Verkehrspolitik der nächsten 10 bis 15 Jahre dienen.
GesamtverkehrskonzeptDas Gesamtverkehrskonzept, kurz GVK umfasst alle Inhalte, die später für den kommunalen Richtplan Verkehr (und weitere Planungen) benötigt werden. Das GVK wird vom Stadtrat verabschiedet.
Im Rahmen des GVK erfolgt eine gesamthafte, räumliche Betrachtung der Mobilität in Wetzikon unter Berücksichtigung der Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV), des öffentlichen Verkehrs (ÖV) sowie des Fuss- und Veloverkehrs. Das GVK umfasst insbesondere eine detaillierte Analyse des Verkehrssystems (inklusive Schwachstellen), Ziele und übergeordnete Strategie (übernommen aus der Mobilitätsstrategie), Teilkonzepte für die einzelnen Verkehrsträger respektive -mittel (inkl. ÖV, Parkierung, Nachfragebeeinflussung etc.), künftige Netze und priorisierte Massnahmen.
Das GVK ist ein Bericht mit konkreten Massnahmen, die in Massnahmenblättern mit klaren Zuständigkeiten und weiteren Schritten festgehalten werden.
Teilrevision Bau- und Zonenordnung (Harmonisierung der Baubegriffe)Die Harmonisierung der Baubegriffe wird mittels einer Teilrevision der BZO (siehe vorheriges Kapitel) vollzogen. Anpassungen der BZO werden vom Stadtrat verabschiedet und vom Parlament bereinigt und festgesetzt. Wird gegen den Entscheid des Parlaments das Referendum ergriffen, findet zudem eine Volksabstimmung statt. Schlussendlich wird die BZO vom Kanton genehmigt.
Die Harmonisierung der Baubegriffe besteht aus einer revidierten Bau- und Zonenordnung sowie einem dazugehörigen Erläuterungsbericht. Weitergehende Anpassungen (beispielsweise bezüglich Energie, siehe Thema
«Harmonisierung der Baubegriffe») werden bei Bedarf in den Vorschriften vorgenommen. Eine Anpassung des Zonenplans ist voraussichtlich nicht notwendig.
RichtplanungDer kommunale Richtplan (siehe oben) legt behördenverbindlich fest, wie sich die Stadt Wetzikon entwickeln soll. Er ist unterteilt in die Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr. Der kommunale Richtplan wird anhand des REK sowie des GVK überarbeitet und fliesst anschliessend in die Nutzungsplanung (siehe unten) ein. Die Überarbeitung des kommunalen Richtplans wird vom Stadtrat verabschiedet und vom Parlament bereinigt und festgesetzt. Wird gegen den Entscheid des Parlaments das Referendum ergriffen, findet zudem eine Volksabstimmung statt.
Schlussendlich wird die Richtplanung vom Kanton genehmigt.
Gesamtrevision kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung)Die Nutzungsplanung (bestehend aus Zonenplan und Baureglement) legt grundeigentümerverbindlich fest, was beim Bauen in Wetzikon gilt. Die Nutzungsplanung ist unterteilt in einen Bericht sowie die dazugehörigen Zonenpläne. Die Nutzungsplanung wird anhand der Richtplanung (siehe oben) überarbeitet. Anpassungen der Nutzungsplanung werden vom Stadtrat verabschiedet und vom Parlament bereinigt und festgesetzt. Wird gegen den Entscheid des Parlaments das Referendum ergriffen, findet zudem eine Volksabstimmung statt.
Schlussendlich wird die BZO vom Kanton genehmigt.