Harmonisierung Baubegriffe IVHB
(erste Teilrevision BZO)
Alle Gemeinden im Kanton Zürich müssen ihre Bau- und Zonenordnungen, kurz BZO, gemäss übergeordneten Vorgaben anpassen. Dabei geht es um Baubegriffe und Messweissen, materielle Änderungen erfolgen dabei in der Regel nicht.
Der Vollzug der Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen ist ein Pflichtbestandteil der Ortsplanungsrevisionen Wetzikon. Denn alle Gemeinden müssen gemäss aktuellem Recht bis am 28. Februar 2025 die Harmonisierung der Baubegriffe in ihrer Bau- und Zonenordnung, kurz BZO, vollziehen beziehungsweise den Prozess dazu gestartet haben.
In der zweiten Phase der Ortsplanungsrevision (ab 2026) wird zwar ebenfalls eine Überarbeitung der BZO gemacht. Doch um diese nicht zu überladen und die gesetzliche Frist einzuhalten, wird die Umsetzung der Harmonisierung der Baubegriffe im Rahmen einer vorgelagerten BZO-Teilrevision erfolgen. Die im kantonalen Recht definierten Baubegriffe und Messweisen sind in die BZO aufzunehmen und deren Konsequenzen aufzuzeigen. Es geht dabei um eine technische Umsetzung der geänderten Baubegriffe und Messweisen. Die heutigen Masse sollen in der Regel so umgesetzt werden, dass möglichst geringe materielle Änderungen entstehen. Materielle Änderungen der Masse, beispielsweise bezüglich der Dichteziffern, sollen erst im Rahmen der späteren BZO-Revision geprüft und allenfalls umgesetzt werden.
Die erste Teilrevision der BZO zur IVHB ist in Erarbeitung. Die erste Vorprüfung erfolgte durch den Kanton im Herbst 2024. Vom 14. Februar bis am 15. April 2025 findet die öffentliche Auflage statt. Die Publikation erfolgte über die formell vorgegebenen Kanäle (amtliche Publikation / Amtsblatt). Hier kommen Sie zur amtlichen Publikation der Stadt Wetzikon im Zusammenhang mit der öffentlichen Auflage.
Dokumentation
Wichtige Ressourcen
So soll Wetzikon 2050 aussehen – und so nicht
Artikel im «Zürcher Oberländer» vom 1. Februar 2025
So soll Wetzikon 2050 aussehen – und so nicht
Artikel im «Zürcher Oberländer» vom 1. Februar 2025