Harmonisierung Baubegriffe IVHB
(erste Teilrevision BZO)
Alle Gemeinden im Kanton Zürich müssen ihre Bau- und Zonenordnungen, kurz BZO, gemäss übergeordneten Vorgaben anpassen. Dabei geht es um Baubegriffe und Messweissen, materielle Änderungen erfolgen dabei in der Regel nicht.
Der Vollzug der Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen ist ein Pflichtbestandteil der Ortsplanungsrevisionen Wetzikon. Denn alle Gemeinden mussten gemäss Recht bis am 28. Februar 2025 die Harmonisierung der Baubegriffe in ihrer Bau- und Zonenordnung, kurz BZO, vollziehen beziehungsweise den Prozess dazu gestartet haben.
In der zweiten Phase der Ortsplanungsrevision (ab 2026) wird ebenfalls eine Überarbeitung der BZO gemacht. Doch um diese nicht zu überladen und die gesetzliche Frist einzuhalten, erfolgte die Umsetzung der Harmonisierung der Baubegriffe im Rahmen einer vorgelagerten BZO-Teilrevision. Die im kantonalen Recht definierten Baubegriffe und Messweisen wurden in die BZO aufgenommen und deren Konsequenzen aufgezeigt. Dabei ging es um eine technische Umsetzung der geänderten Baubegriffe und Messweisen. Die bisher bestehenden Masse wurden in der Regel so umgesetzt, dass möglichst geringe materielle Änderungen enstanden. Materielle Änderungen der Masse, beispielsweise bezüglich der Dichteziffern, sollen erst im Rahmen der BZO-Revision der zweiten Phase geprüft und allenfalls umgesetzt werden.
Die erste Teilrevision der BZO ist abgeschlossen. Die erste Vorprüfung erfolgte durch den Kanton im Herbst 2024. Vom 14. Februar bis am 15. April 2025 fand die öffentliche Auflage statt. Die Publikation erfolgte über die formell vorgegebenen Kanäle (amtliche Publikation / Amtsblatt). Am 21. Mai 2025 wurde der entsprechende Antrag und die Weisung vom Stadtrat genehmigt und dem Parlament zum Beschluss unterbreitet. Am 10. November 2025 hat das Parlament die Teilrevision der BZO zur IVHB festgesetzt. Nun folgt die Genehmigung durch den Kanton Zürich.
Dokumentation
Nächste Termine
Wichtige Ressourcen
Gesamtverkehrskonzept Wetzikon, Bericht, 2026
Das Gesamtverkehrskonzept wurde am 25. März 2026 vom Stadtrat verabschiedet.
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