Harmonisierung Baubegriffe IVHB
(erste Teilrevision BZO)
Alle Gemeinden im Kanton Zürich müssen ihre Bau- und Zonenordnungen, kurz BZO, gemäss übergeordneten Vorgaben anpassen. Dabei geht es um Baubegriffe und Messweissen, materielle Änderungen erfolgen dabei in der Regel nicht.
Der Vollzug der Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen ist ein Pflichtbestandteil der Ortsplanungsrevisionen Wetzikon. Denn alle Gemeinden müssen gemäss aktuellem Recht bis am 28. Februar 2025 die Harmonisierung der Baubegriffe in ihrer Bau- und Zonenordnung, kurz BZO, vollziehen beziehungsweise den Prozess dazu gestartet haben.
In der zweiten Phase der Ortsplanungsrevision (ab 2026) wird zwar ebenfalls eine Überarbeitung der BZO gemacht. Doch um diese nicht zu überladen und die gesetzliche Frist einzuhalten, wird die Umsetzung der Harmonisierung der Baubegriffe im Rahmen einer vorgelagerten BZO-Teilrevision erfolgen. Die im kantonalen Recht definierten Baubegriffe und Messweisen sind in die BZO aufzunehmen und deren Konsequenzen aufzuzeigen. Es geht dabei um eine technische Umsetzung der geänderten Baubegriffe und Messweisen. Die heutigen Masse sollen in der Regel so umgesetzt werden, dass möglichst geringe materielle Änderungen entstehen. Materielle Änderungen der Masse, beispielsweise bezüglich der Dichteziffern, sollen erst im Rahmen der späteren BZO-Revision geprüft und allenfalls umgesetzt werden.
Die erste Teilrevision der BZO zur IVHB ist in Erarbeitung. Die erste Vorprüfung erfolgte durch den Kanton im Herbst 2024. Vom 14. Februar bis am 15. April 2025 fand die öffentliche Auflage statt. Die Publikation erfolgte über die formell vorgegebenen Kanäle (amtliche Publikation / Amtsblatt). Am 21. Mai 2025 wurde der entsprechende Antrag und die Weisung vom Stadtrat genehmigt und dem Parlament zum Beschluss unterbreitet. Aktuell behandelt die zsutändige Kommission des Parlaments die Vorlage. Voraussichtlich bis Ende Jahr 2025 wird das Parlament die Teilrevision der BZO zur IVHB festsetzen. Im Anschluss erfolgt die Genehmigung durch den Kanton Zürich.
Dokumentation
Wichtige Ressourcen
So soll Wetzikon 2050 aussehen – und so nicht
Artikel im «Zürcher Oberländer» vom 1. Februar 2025
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